Handlungsbedarf: VAMV kritisiert geplante Kindergeld-Erhöhung

Wir engagieren uns für Alleinerziehende. Gemeinsam mit dem VAMV haben wir z.B. drei Modellprojekte für ergänzende Kinder- und Notfallbetreuung gefördert. Am 28.9.2020 waren die Verbands-Experten als Sachverständige zur Anhörung des Finanzausschusses geladen. Das Thema: die Erhöhung des Kindergeldes bzw. der Kinderfreibeträge.

Grundsätzlich begrüßt der VAMV, dass die Bundesregierung die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern verbessern möchte. Kritisch sieht der VAMV allerdings, dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreichen werden, insbesondere Familien mit kleinen bzw. keinen Einkommen und Alleinerziehende werden wenig profitieren. Die Auswirkungen auf den Kindesunterhalt sind nicht ausreichend berücksichtigt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Erhöhung der Freibeträge und des Kindesgeldes vergrößert das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzminimums. Wird dieser Gesetzentwurf zum Gesetz und bleibt die Mindestunterhaltsverordnung für 2021 unverändert, wird der Unterhaltsvorschuss 2021 sogar um 5 Euro sinken und der Zahlbetrag in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle lediglich um 2,50 Euro im Monat steigen – obwohl die Kinderfreibeträge und somit das steuerliche Existenzminimum eines Kindes um satte 48 Euro im Monat steigen.